Barrierefrei durchs Web

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich – Wer muss handeln und was ändert sich?

Am 28. Juni 2025 tritt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können. Für Unternehmen und Webseitenbetreiber bringt das BaFG wichtige Änderungen mit sich, insbesondere im digitalen Bereich.

Was bedeutet das BaFG für Websites und Apps?

Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten. Das bedeutet, dass alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, problemlos auf die Inhalte zugreifen und Funktionen nutzen können. Dies betrifft beispielsweise Online-Shops, Buchungsplattformen, Bankdienstleistungen und andere digitale Angebote.

Woran erkennt man eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website erfüllt bestimmte Kriterien, die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Textalternativen für Bilder: Bilder sollten mit beschreibenden Texten versehen sein, damit sie von Screenreadern vorgelesen werden können.

  • Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen der Website sollten ohne Maus, also nur mit der Tastatur, bedienbar sein.

  • Klare Struktur und Lesbarkeit: Inhalte sollten logisch gegliedert und leicht verständlich sein, um die Navigation zu erleichtern.

  • Ausreichender Kontrast: Farben von Texten und Hintergründen sollten sich deutlich unterscheiden, um die Lesbarkeit zu verbessern.

Diese Maßnahmen ermöglichen es Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen, digitale Inhalte besser zu nutzen.

Wer ist vom BaFG betroffen?

Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, die neuen Anforderungen umzusetzen. Das Gesetz richtet sich hauptsächlich an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen ausgenommen.

  • Reine Informationsseiten: Websites, die ausschließlich Informationen bereitstellen und keine Transaktionsmöglichkeiten wie Buchungen oder Käufe anbieten, fallen nicht unter das BaFG.

Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Unternehmen, die die Anforderungen des BaFG nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen rechnen. Verstöße können als Verwaltungsübertretungen geahndet werden und zu hohen Geldstrafen führen. Daher ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu ergreifen.

Wie können Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten?

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:

  1. Analyse des Ist-Zustands: Überprüfen Sie Ihre aktuelle Website auf Barrierefreiheitsmängel. Es gibt Online-Tools, die dabei helfen können.

  2. Umsetzung der WCAG-Richtlinien: Passen Sie Ihre Website entsprechend der Web Content Accessibility Guidelines an. Dies umfasst technische Anpassungen sowie Verbesserungen im Design und in der Inhaltserstellung.

  3. Schulung des Teams: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden über die Anforderungen der Barrierefreiheit informiert sind und diese bei der Erstellung neuer Inhalte berücksichtigen.

Durch die frühzeitige Umsetzung dieser Maßnahmen können Unternehmen nicht nur gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch ihre Reichweite erhöhen und das Nutzererlebnis für alle verbessern.

Das Barrierefreiheitsgesetz bietet die Chance, digitale Angebote inklusiver zu gestalten und somit einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu leisten.