Bildungsförderung Vorarlberg
Bildungsprämie für Aus- und Weiterbildungen in Vorarlberg
Sie bilden sich neben Ihrer beruflichen Tätigkeit weiter und erlangen mit der Ausbildung einen arbeitsmarktrelevanten Bildungsabschluss, den Sie in der gegenwärtigen oder einer künftigen Tätigkeit anwenden können und der Ihre Qualifikation verbessert. Ihre berufsbegleitende Weiterbildung unterstützt das Land Vorarlberg mit der Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen.
Voraussetzungen
-
Sie sind in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt und können eine einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen nachweisen. Frühere Beschäftigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
-
Sie erhalten vom Arbeitsmarktservice für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe – ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. das Bildungsteilzeitgeld.
-
Ihr Einkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn liegt unter 3.700,– Euro brutto. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je 550 Euro gewährt.
-
Sie haben keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren und beläuft sich auf maximal 2500 € für folgende Ausbildungen:
Berufsbildene Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 UE, die in einem fachlichen Zusammenhang mti der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheider der Vorstand +ber die Vergabe der Förderung.
ACHTUNG! Kurse werden nur dann gefördert, wenn es in Vorarlberg keine gleichwertige Ausbildung gibt.
Noch Fragen? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht.
Sie benötigen Hilfe bei der Wahl des richtigen Kurses? Wir sind gerne für Sie da.
Tel.: +43 664 26 29 739
E-Mail: info@hsb-akademie.at
Unsere Studienbetreuung berät Sie gerne, um den richtigen Kurs für Sie zu finden.