Bildungsförderung Niederösterreich
Wenn Sie in Niederösterreich leben und Ihre beruflichen Qualifikationen erhöhen möchten, bekommen Sie durch die Bildungsförderung Niederösterreich einen Zuschuss.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Förderhöhe
bis 1.500 € mtl. Bruttoeinkommen --> 80% der Kurskosten bis 2.000 € mtl. Bruttoeinkommen --> 60% der Kurskosten bis 3.000 € mtl. Bruttoeinkommen --> 40% der Kurskosten bis 4.000 € mtl. Bruttoeinkommen --> 20% der Kurskosten
Folgende Personengruppen werden gefördert:
Arbeitnehmer/-innen die Kinderbetreuungsgeld beziehen
Arbeitnehmer/-innen die Weiterbildungsgeld beziehen
WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. TischlerIn, ElektrikerIn, StraßenwärterIn etc.)
Hauptwohnsitz
Was wird gefördert?
Lernerfolg
Ich bin förderberechtigt - wie geht es weiter?
Die Antragsstellung für eine Weiterbildung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen. Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das Antragsformular spätestens 6 Wochen für Kursbeginn bei der niederösterreichischen Landesregierung eingereicht worden sein.
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Der erste Teilbetrag (30 %) wird nach übersenden der Anmelde- und Zahlungsbestätigung veranlasst.
Die zweite Auszahlung (70 %) bekommen Sie nach Einlagen derr Teilnahmebestätigung bzw. nach positiven Abschluss des Kurses.
Sie benötigen Hilfe bei der Wahl des richtigen Kurses? Wir sind gerne für Sie da.
Tel.: +43 664 26 29 739
E-Mail: info@hsb-akademie.at
Unsere Studienbetreuung berät Sie gerne, um den richtigen Kurs für Sie zu finden.