Das Jahr 2025 bringt für Webseitenbetreiber wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Besonders das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und neue Datenschutzrichtlinien erfordern Anpassungen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Neuerungen relevant sind und wie Sie Ihre Webseite entsprechend vorbereiten können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Mehr Inklusion im Web
Das BFSG, das 2025 in Kraft tritt, setzt die EU-Richtlinie über barrierefreie Websites und mobile Anwendungen für den Privatsektor um. Bisher galt die Verpflichtung zur Barrierefreiheit vor allem für öffentliche Stellen. Ab 2025 müssen jedoch auch private Anbieter, insbesondere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro, ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
Wichtige Anforderungen:
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Perceptibility: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, z. B. durch Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos.
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Operability: Die Navigation muss ohne Maus möglich sein, z. B. über Tastatur oder Screenreader.
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Understandability: Inhalte müssen klar und einfach formuliert sein.
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Robustness: Die Webseite muss mit verschiedenen Technologien kompatibel sein.
Tipps zur Umsetzung:
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Führen Sie einen WCAG-Check (Web Content Accessibility Guidelines) durch, um Schwachstellen zu identifizieren.
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Nutzen Sie Tools wie Axe oder WAVE, um die Barrierefreiheit zu testen.
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Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit barrierefreien Designprinzipien.
Neue Datenschutzanforderungen
Auch im Bereich Datenschutz gibt es 2025 Neuerungen. Eine Überarbeitung der DSGVO bringt strengere Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Besonders betroffen sind folgende Bereiche:
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Cookie-Banner: Die Gestaltung von Cookie-Bannern wird strenger reguliert. Nutzer müssen klar und einfach zwischen verschiedenen Optionen wählen können. Vorab angekreuzte Checkboxen sind nicht mehr zulässig.
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Datenübertragung in Drittländer: Die Anforderungen an Datenübertragungen in Länder außerhalb der EU werden verschärft. Unternehmen müssen nachweisen, dass der Schutz personenbezogener Daten auch dort gewährleistet ist.
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Erweiterte Informationspflichten: Webseitenbetreiber müssen Nutzer noch transparenter über die Verarbeitung ihrer Daten informieren, einschließlich einer detaillierten Aufschlüsselung der Zwecke und Rechtsgrundlagen.
Maßnahmen zur Vorbereitung:
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Überprüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung und passen Sie diese an die neuen Anforderungen an.
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Aktualisieren Sie Ihr Cookie-Management-System, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.
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Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenübertragungen rechtskonform sind, z. B. durch Standardvertragsklauseln oder Zertifizierungen.
Strengere Anforderungen an E-Commerce-Plattformen
Für Betreiber von Online-Shops gibt es zusätzliche Verpflichtungen:
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Preisangabenverordnung: Alle Preisangaben müssen für Verbraucher klar, transparent und vollständig sein. Rabatte müssen nachvollziehbar dargestellt werden.
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Verbraucherrechte: Die Informationspflichten über Widerrufsrechte und Garantien werden erweitert.
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Barrierefreiheit: Insbesondere Zahlungs- und Buchungssysteme müssen barrierefrei gestaltet sein.
Fazit: Jetzt handeln, um rechtssicher zu bleiben
Die Gesetzesänderungen im Jahr 2025 stellen Webseitenbetreiber vor neue Herausforderungen. Doch mit einer frühzeitigen Vorbereitung können Sie nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch Ihre Reichweite und Nutzerfreundlichkeit steigern.
Empfehlungen:
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Erstellen Sie einen Aktionsplan zur Umsetzung der neuen Anforderungen.
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Ziehen Sie Experten für Barrierefreiheit und Datenschutz hinzu.
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Nutzen Sie die gesetzlichen Neuerungen als Chance, Ihre Webseite zukunftsfähig zu machen.
Bleiben Sie informiert – und sorgen Sie dafür, dass Ihre Webseite 2025 nicht nur rechtssicher, sondern auch benutzerfreundlich ist.